Veranstaltungen
Veranstaltungen dürfen stattfinden.
Veranstaltungen sind in der Verordnung unter „Zusammenkünfte“ normiert. Es gibt weder indoor noch outdoor entsprechende Begrenzungen hinsichtlich der Personenanzahl.
Bei Zusammenkünften (Veranstaltungen) über 100 Personen in Innenräumen kann der Veranstalter zwischen FFP2-Maskenpflicht oder 3G-Nachweis wählen.
Allerdings ist ab 50 Personen ein COVID19-Präventionskonzept bei der Bezirksverwaltungsbehörde einzureichen und ein COVID-Beauftragter zu bestellen.
Aktualisiert 25. März 2022
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