Ortstaxe
Die Ortstaxe bzw. Nächtigungsabgabe ist eine durch das OÖ Tourismusgesetz geregelte Abgabe, die der Gast pro Nächtigung in einem Beherbergungsbetrieb zu entrichten hat. Der Beherbergungsbetrieb hebt für die jeweils zuständige Gemeinde diese Abgabe vom Gast ein.
Höhe der Ortstaxe in allen 7 Gemeinden rund um Mondsee und Irrsee:
Mondsee, Tiefgraben, St. Lorenz, Innerschwand, Zell am Moos, Oberhofen und Oberwang
Seit 01.11.2023 beträgt die Ortstaxe einheitlich EUR 2,40
Die Ortstaxe wird pro Person und pro Nacht verrechnet!
Ortstaxe bei Kindern/Jugendlichen:
Alle Kinder und Jugendliche bis 15 Jahre sind von der Ortstaxe befreit, sofern sie nicht im Jahr des Aufenthaltes 16 Jahre alt werden!
Für das Jahr 2024 gilt daher:
Alle Kinder, die 2009 oder später geboren wurden, sind von der Ortstaxe befreit. Bei allen Kindern, die 2008 oder früher geboren wurden, wird die Ortstaxe (wie oben angeführt) verrechnet.
Kontakt
Tourismusverband Mondsee-IrrseeDr. Franz Müller Str. 3
5310 Mondsee
Telefon +43 6232 2270
Fax +43 6232 2270-22
E-Mail info@mondsee.at
Web mondsee.salzkammergut.at/