Die Moore rund um den Irrsee sind ein einzigartiger schützenswerter Lebensraum. Quelle der Beschreibung: Naturschutzdatenbank des Landes Oberösterreich
Charakteristik:
Das Naturschutzgebiet "Irrseemoore" setzt sich aus mehreren Teilflächen im Bereich des Nord-, Ost- und Südufers des Irrsees zusammen, welche zusammen eine Fläche von etwa 50 ha aufweisen. Zum Großteil handelt es sich um Niedermoorflächen im Verlandungsbereich des Sees, lediglich im Norden sind auch weiter landeinwärts gelegene Feucht- und Niedermoorwiesen Teil des Naturschutzgebietes. An Pflanzengesellschaften dominieren Pfeifengraswiesen (Gentiano-Molinietum), Steifseggen-Rieder (Caricetum elatum), Davallseggen-Sümpfe (Caricetum davallianae), kleinflächiger auch Schnabelried-Gesellschaften (Rhynchosporetum fuscae) und Kopfbinsenrieder (Primulo-Schoenetum-ferruginei). Hinsichtlich der Vegetationstypen sind die in Form der Streunutzung extensiv bewirtschafteten Niedermoorwiesen, von den weitestgehend naturbelassenen Bereichen zu unterscheiden. Bei diesen außer der Nutzung stehenden Moorflächen handelt es sich um bereits seit Jahren unbewirtschaftete Sukzessionsflächen, welche je nach den lokalen Standortsbedingungen entweder als verbuschende Schilfbrachen, Gehölzinseln oder weitgehend offene Bulten- und Schlenkenvegetation, vordringlich mit Torfmoosen, Haarmützenmoos, Moosbeeren und Wollgras bewachsen, vorliegen.
Schutzzweck:
Bewahrung der Vegetationstypen durch Unterstützung der extensiven Bewirtschaftung und Bewahrung der Standortsfaktoren in einem hierfür ausreichenden Rahmen. Bewahrung oder Unterstützung naturschutzfachlich begründbarer Entwicklungen von Sukzessionsflächen.
Dies bedeutet aus naturschutzfachlicher Sicht insbesonders: Bewahrung der lokalen botanischen und faunistischen Artenvielfalt sowie der Vielfalt der autochthonen Vegetationsgesellschaften durch Unterstützung der Lebensgrundlagen der Arten Sicherung bestehender Grünlandzonen als nährstoffarme, artenreiche Niedermoorwiesen
Grundlage für den Artenreichtum ist sowohl die Fortführung der Mahd der Niedermoorwiesen als auch eine dauerhafte, möglichst hohe Bodenvernässung, deren Ausmaß jedoch die Wiesenbewirtschaftung ermöglichen muss. Maßgebliche Änderungen in der Bewirtschaftung oder eine Intensivierung der Aktivitäten der Freizeitnutzung im Bereich dieser Flächen (häufiges Betreten, Campieren, Lagerung von Booten oder Surfbrettern) würden die Standortsbedingungen beeinträchtigen und können dadurch den Lebensraum in seiner derzeitigen Ausprägung gefährden. Eine Ausweitung des Entwässerungssystems oder die Intensivierung der bestehenden Gräben würde die lokalen Standortsbedingungen negativ beeinflussen.
Sicherung des Ablaufes von natürlichen Prozessen in den unbewirtschafteten Teilbereichen des Naturschutzgebietes
Eingriffe in diese Teilbereiche(Schilfbestände, Hochstaudenfluren, Bachläufe mit Ufergehölzen, Moorwälder und Hochmoorbereiche) stören den natürlichen Ablauf der Sukzession und sind daher nur im Zuge naturschutzfachlich begründeter Maßnahmen durchzuführen. Sowohl das häufige Betreten als auch die Errichtung baulicher Anlagen oder eine anthropogen verursachte Nährstoffzufuhr beeinträchtigen dieses Schutzziel negativ.
Sicherung und Entwicklung des Naturschutzgebietes als Lebensraum für wiesenbrütende Vogelarten
Die Sicherung einer späten Mahd und die Vermeidung des Aufkommens sichtbegrenzender Gehölzbestände sind insbesondere für die Entwicklung der Brachvogelbestände von entscheidender Bedeutung.
Sicherung einer großräumigen Lärmfreiheit im Bereich des Naturschutzgebietes
Ein wesentlicher Faktor für den Erfolg des Brutgeschehens wiesenbrütender Vogelarten ist die weitgehende Ungestörtheit ihres Brut- und Lebensraumes. Aufgrund des verhältnismäßig großen Abstandes übergeordneter Straßen zum Seeufer und des Fehlens lärmender Motorboote auf dem See zeichnen sich die Uferbereiche im Naturschutzgebiet durch eine weitgehende Lärmfreiheit aus. Auch die Konzentration von Freizeitnutzungen (Bade- und Campingplätze) auf einige Bereiche fördert diese Situation. Eine Ausdehnung der Freizeitaktivitäten sowie der häufige Einsatz von Motorbooten würde dieses Schutzziel gefährden.
Bewahrung der für den Irrsee typischen Seeuferlandschaft, geprägt durch extensiv bewirtschaftete Streuwiesen und kleinere Gehölzstrukturen sowie Verlandungsbereiche. Wesentlich in Hinblick auf das Landschaftsbild ist Bewahrung eines möglichst störungsarmen, naturnahen und raumtypischen Erscheinungsbildes dieser Uferzonen.
Bauliche Maßnahmen im ufernahen Bereich sowie Nutzungsänderungen zur Förderung von Freizeitaktivitäten, geländegestaltende Maßnahmen innerhalb dieser Zonen sowie die Lagerung von Booten und Surfbrettern vermögen das lokale Landschaftsbild maßgeblich zu beeinträchtigen.
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