© Foto Oberösterreich Tourismus/Bad Hall/Stefan Mayerhofer: Zwei Personen mit Hund beim Wandern im Hallerwald in Adlwang.
Zwei Frauen beim Wandern mit Hund im Hallerwald in Adlwang, am Pogmayrbach.
Zwei Frauen beim Wandern mit Hund im Hallerwald in Adlwang, am Pogmayrbach.
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Urlaubsangebot für dich und deinen Vierbeiner

  • 3 Nächte in einem Doppelzimmer/Ferienwohnung
  • Verpflegung je nach Unterkunft
  • Wasser-/ und Hundenapf 
  • Hundedecke
  • Leckerli bei Ankunft
  • Spazier- und Wandertipps
  • Salzkammergut Card für zahlreiche Ermäßigungen 

ab € 392,00 

buchbar: Juni / mitte September - Oktober

Stelle hier deine Anfrage für weitere Informationen!

Urlaub mit Hund

in der Region Mondsee-Irrsee

Hier findest du hundefreundliche Unterkünfte - wo dein vierbeiniger Freund auch gerne willkommen ist!

Am Mondsee gibt es freie Seezugänge die auch für Hunde geeignet sind.

Wir bitten alle Hundefreunde um Verständnis, dass an öffentlichen Badeplätzen aus hygienischen Gründen keine Hunde erlaubt sind. Begleithunde sind auch auf öffentlichen Badeplätzen erlaubt (Zertifikat notwendig)!

zu den Unterkünften
© Foto Oberösterreich Tourismus GmbH/Patrick Langwallner: Eine Frau steht auf einem Granitfelsen und blickt auf ihren Hund
Eine Frau steht auf einem Granitfelsen und blickt auf ihren Hund
Fragen und Antworten rund um das Thema "Urlaub mit meinen Vierbeiner"

Das Mitnehmen von Hunden auf öffentlichen Badeplätze ist nicht gestattet. Ausgenommen sind Diensthunde der Polizei und der Rettungsdienste sowie Blinden-, Assistenz- und Partnerhunde, soweit das für die Erfüllung ihrer Aufgabe notwendig ist. 

Am Mondsee gibt es freie Seezugänge wo das Baden mit Hund erlaubt ist.

An öffentlichen Orten im Ortsgebiet müssen Hunde jedenfalls an der Leine. Bitte die entsprechenden Beschilderungen beachten! Die Leinenplicht betrifft alle Straßen, Gehsteige, Gehwege und Park- und Sportanlagen innerhalb der Ortstafeln "Ortsanfang" und "Ortsende". Darüber hinaus gelten als öffentliche Orte im Ortsgebiet Spielplätze, Rad- und Gehwege.

Nach dem Oö. Hundehaltegesetz 2002 gilt im Wald zwar grundsätzlich keine Leinenpflicht. Jedoch ist jeder Hund so zu beaufsichtigen, zu verwahren oder zu führen, dass weder Menschen noch Tiere durch den Hund gefährdet werden. Die Hundehalterin / der Hundehalter ist zu jeder Zeit und überall für das Verhalten des Hundes verantwortlich. Das Führen an der Leine wird empfohlen, da bei Hunden der Spieltrieb durch aufgeschrecktes Wild (Rehe, Hasen, Vögel, etc.) leicht geweckt werden kann.

Zu beachten sind im Wald auch das Forstrecht und Jagdrecht. Abseits von öffentlichen Wegen und Straßen ist daher immer vorab ein Einvernehmen mit dem Grundbesitzer herzustellen, ob der Hund im Wald mitgenommen werden darf. Auch empfehlen wir eindringlich den Hundekot zu entfernen.

Ob Hunde in Gasthäusern erlaubt sind und in welchen Bereichen sie sich aufhalten dürfen, ist keine Frage des Oö. Hundehaltegesetzes 2002.

Der Inhaber eines gastgewerblichen Betriebes kann selbst regeln, welche Personen eingelassen werden und ob Hunde erlaubt und in welchen Bereichen sie erlaubt sind.

In Hotels/Pensionen/Privatvermieter sind in der Regel Hunde in Speisesälen/Frühstücksräumen zu den Mahlzeiten nicht erlaubt.

Hier sieht § 6 Abs. 3 Oö. Hundehaltegesetz 2002 vor, dass die Exkremente des Hundes, welche dieser an öffentlichen Orten hinterlässt, vom Hundeführer unverzüglich zu beseitigen und ordnungsgemäß zu entsorgen sind.

Weiters wird auch in der Straßenverkehrsordnung den Hundehaltern die Pflicht zum Entfernen von Hundeexkrementen auferlegt. Das Verbot der Verunreinigung von öffentlichen Straßen, Gehsteigen, Gehwegen sowie von Fußgängerzonen und Wohnstraßen durch Hundeexkremente und die Verpflichtung zu deren Entfernung sowie die Geldstrafe bei Unterlassung dieser Verpflichtung regeln die Bestimmungen der Straßenverkehrsverordnung.
Da Hundekot äußerst schädlich für Weide- und Wildtiere ist, wird dringend empfohlen, auch auf Wiesen und Feldern den Kot unbedingt zu entfernen.

- EU-Heimtierausweis und eine Mikrochip-Kennzeichnung

- eine gültie Tollwutimpfung (mindestens 21 Tage alt)

Zur eigenen Sicherheit und zum Schutz anderer Fahrgäste müssen Hunde in der Gondel und z.B. in der Schafbergbahn einen Maulkorb und an der Leine geführt werden. 

 

Damit der Urlaub für dich und deinen Vierbeiner zu einem entspannten Erlebnis wird, sollten folgende Punkte beachtet werden: 

- Hunde dürfen nicht auf Sofas/Sessel/Bett oder ähnliches

- Hunde sind in Frühstücksräumen nicht gestattet

- halte deine Unterkunft sauber

- Schäden unverzüglich melden

Auch wenn dein Hund zu Hause seine Freiheiten hat, solltest du daran denken, dass diese Unterkunft auch von Gästen ohne Hund gebucht wird, die nicht in einem Bett schlafen möchten, in dem bereits ein Hund geschlafen hat. 

Vor der Buchung sollten die Details mit dem Vermieter geklärt werden.

Mit Hunden in den Zimmern haben die Vermieter leider schon viele schlechte Erfahrungen gemacht. Die Hunde dürfen auf dem Bett, dem Sofa, dem Sessel und ähnlichem schlafen. Nicht selten kommt es zu einer aufwendigen Reinigung bzw. zum Austausch der Matratzen. 

Für ein gutes Miteinander wird um Rücksichtnahme gebeten.

Die Tierhaftpflicht-Versicherung schützt dich vor finanziellen Folgen. Die Hundehaftpflicht zahlt Schäden, die dein Hund bei Dritten verursacht.