© Wasserspass Mondsee ©Valentin Weinhaeupl
Zwei Personen auf großen Reifen, die von einem Boot am Mondsee gezogen werden.

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Fischen im Mondsee

Hier findest du alle Informationen zum Fischen im Mondsee. Petri Heil!

Zum Fischbestand des Mondsees zählen: Renke (im Salzkammergut Reinanke genannt), Karpfen, Brachsen, Aitel, Hecht, Zander, Aal, Barsch, Bach- und Regenbogenforelle sowie Seesaibling und weitere Fischarten.

Aufgrund des endemischen Bestandes von Perlfisch und Seelaube wurden der Mondsee und der Attersee zu einem Europaschutzgebiet ernannt. In dem bis zu 68 Meter tiefen Mondsee wird vom Ufer aus überwiegend auf Hecht, Zander, Aal und Karpfen geangelt.

Das Fischen vom Boot aus ist der Berufsfischerei und SaisonkartenbesitzerInnen vorbehalten.

Saison: 01. April bis 31. Oktober


Folgende Beschränkungen sind zu beachten:

  • 4 Renken (Reinanken) pro Tag
  • Entnahme von Saiblingen ist verboten
  • Bei den anderen Fischarten gibt es keine Mengenbegrenzung
  • Fischen nur vom Ufer aus gestattet

 

Schonzeiten:
Die Schonzeiten und Mindestmaße sind auf der Fischer- bzw. Gastkarte abgedruckt und diese sind einzuhalten. Außer folgende Ausnahmen:

  • Seeforelle: Schonzeit 16.10.-15.12., mind. 50 cm
  • Hecht: Schonzeit 01.02.-15.05., mind. 55 cm
  • Karpfen: Schonzeit 01.06.-30.06., mind. 35 cm
  • Schleie: Schonzeit 01.06.-30.06., mind. 20 cm
  • Brachse: Schonzeit 16.05.-15.06., mind. 30 cm
  • Reinanke: Schonzeit 01.10.-15.02., mind. 30 cm
  • Maräne: Schonzeit 01.10.-15.02., mind. 30 cm

Sperrzonen:

  • Saiblingssperrgebiet: Kienbach bis Schiffssteg Kreuzstein (darf nur von 16.05.-15.09. befischt werden).
  • Naturschutzgebiet Fuschlerache: Betretungs- und Befahrungsverbot innerhalb des gekennzeichneten Gebietes. Erlaubt ist das Fischen von der Schotterbank aus von 01.04.-30.06. und von 15.08.-02.11.
  • Schilfsperrzone: 01.04.-15.05.
  • Seepromenade Mondsee: in der Zeit von 01.05.-30.09. von 8-20 Uhr für das öffentlich zugängliche Ufer im Bereich der Seepromenade Mondsee


Um am Mondsee fischen zu können ist eine Fischereilizenz erforderlich. Zum Erwerb der Fischereilizenz wird folgendes benötigt:

  • Eine oberösterreichische Fischerkarte oder eine andere anerkannte Fischerkarte
  • Ein oberösterreichisches Lizenzheft (Steuerkarte)

 

Wer über keine anerkannte Fischerkarte verfügt, kann in manchen Ausgabestellen eine Fischergastkarte erwerben (Gültigkeit 3 Wochen). Die Gastkarte kostet € 6,-, es müssen aber zusätzlich ein Lizenzheft (Steuer) und die jeweilige Lizenz gelöst werden. 

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Kontakt

Tourismusverband Mondsee-Irrsee
Dr. Franz Müller Str. 3
5310 Mondsee

Telefon +43 6232 2270
Fax +43 6232 2270-22
E-Mail info@mondsee.at
Web mondsee.salzkammergut.at/

Lizenzausgabestellen

Mondsee am Mondsee

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